Die Frage, was man denn eigentlich bauen darf, ist absolut existenziell. Was hilft einem der tollste Bauvertrag, wenn man keine Baugenehmigung bekommt. Da wir mit einer Gebrauchtimmobilie schon fast mal in eine solche Falle getappt sind, bin ich mit meinem Plan zur Gemeinde gegangen.
Dies ist ein Schritt, den wir auch jedem anderen unbedingt empfehlen würden. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Alle Mitarbeiter und -innen, mit denen ich gesprochen habe, haben mir freundlich und geduldig Auskunft gegeben. Vor allem, wenn man eigentlich keine Ahnung hat, sind die Fragen sicher manchmal anstrengend.
An dieser Stelle noch einmal vielen Dank an die Bauabteilung der Gemeinde Bruckmühl!
Wonach sollte man sich also erkundigen:
1. Nach dem Bebauungsplan
Also ich kennen auch nicht alle Verfahren und Vorschriften. In den meisten Fällen gibt es jedoch für das Grundstück einen Bebauungsplan. Dieser sagt ganz genau aus, was man bauen darf, also z.B. die Grundfläche, die Anzahl der Geschosse, die Höhe, die Dachneigung, usw. Man kann übrigens auch nicht an jeder Stelle seines Grundstücks bauen. Die Frage ist, kann ich das Haus bauen, dass ich will!
2. Nach dem Erschließungsstand
Unter Erschließung sind die notwendigen Versorgungsmaßnahmen, die man für ein Haus braucht, zu verstehen. Das sind Wasser und Abwasser, Strom Telekommunikation etc. Wichtig ist zu wissen, was schon da liegt und was noch nicht, ob die Kosten bezahlt sind und ob noch Kosten auf mich zukommen.
3. Straße
Wenn Sie vor dem Grundstück stehen, sehen Sie ja wie die Straße aussieht. Die große Frage ist, muss die Straße saniert werden und wenn ja, wann wird das passieren. Als Grundstücksbesitzer wird man an den Kosten beteiligt. Je nach Grundstücksgröße können hier ohne weiteres 10.000 oder 15.000 Euro zusammenkommen. Besonders unschön sind Eckgrundstücke. Hier kann man unter Umständen zweimal zu Kasse gebeten werden.
